AR-Glossar

Zustimmungspflichtige Geschäfte sind wesentliche Geschäfte und Geschäftsführungsmaßnahmen, zu denen der Aufsichtsrat vor ihrer Durchführung einwilligen muss.

Obwohl nicht selbst an Maßnahmen der Geschäftsführung beteiligt kann der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bestimmte Arten von Geschäften des Vorstandes von einer vorherigen Einwilligung abhängig machen (Zustimmungsvorbehalt). Der Zustimmungsvorbehalt ist ein Mittel der präventiven Kontrolle der Geschäftsführung, das jedoch die Vertretungsmacht des Vorstandes im Außenverhältnis nicht beschränkt.