Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft bei AdAR richtet sich an Aktiengesellschaften, GmbHs und sonstige Verbände, die ihren Aufsichts- und Kontrollorganen das AdAR-Angebot zur Verfügung stellen wollen, insb. die Möglichkeit zur qualifizierten Weiterbildung und Vernetzung.
Entsprechend des Grundsatzes 18 des DCGK muss sich ein Mitglied des Aufsichtsrates einer börsennotierten Gesellschaft gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex eigenverantwortlich um seine/ihre Aus- und Fortbildung kümmern. Hierbei sollen die Aufsichtsräte, so die Empfehlung D.12 des Kodex, von ihrer Gesellschaft angemessen unterstützt werden.
Eine Fachmitgliedschaft kommt für Unternhemen - insbesondere Kanzleien und Beratungsgesellschaften - in Betracht, die ihre Expertise in den Verein einbringen und aktiv auf inhaltlicher Ebene mitarbeiten wollen, etwa durch die Mitarbeit in Fachausschüssen, mit Vorträgen und Präsentationen.
Eine ordentliche Mitgliedschaft kommt für natürliche Personen, insb. einzelne Mandatsträger, aber auch Wissenschaftler oder Praktiker, in Betracht, die vom AdAR-Angebot profitieren wollen, ohne dass eine Förder- oder Fachmitgliedschaft in Betracht kommt.