Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft bei AdAR richtet sich an Aktiengesellschaften, GmbHs und sonstige Verbände, die ihren Aufsichts- und Kontrollorganen eine Möglichkeit zur qualifizierten Weiterbildung geben wollen.

Entsprechend des Grundsatzes 18 des DCGK muss sich ein Mitglied des Aufsichtsrates einer börsennotierten Gesellschaft gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex eigenverantwortlich um seine/ihre Aus- und Fortbildung kümmern. Hierbei sollen die Aufsichtsräte, so die Empfehlung D.12 des Kodex, von ihrer Gesellschaft angemessen unterstützt werden.

Vorteile für die Gesellschaft

Es ist klar, dass Gesellschaften schon aus guter Corporate Governance heraus ein Interesse daran haben, die beständige Aus- und Weiterbildung ihrer Kontrollorgane zu unterstützen.

Unklar ist hingegen, ob hierzu auch eine Kostenerstattung für eigenständig gebuchte Fortbildungsmaßnahmen zählt. Hierüber brauchen sich Fördermitglieder von AdAR jedoch keine Gedanken zu machen: Durch eine Fördermitgliedschaft bei AdAR erhalten alle Aufsichtsräte des Fördermitglieds automatisch Zugang zu den umfassenden Angeboten des Vereins, ohne dies individuell abrechnen zu müssen. Aufsichtsräte erhalten so die Möglichkeit zur ständigen, eigenverantwortlichen Fortbildung - gleichzeitig erfüllt die Gesellschaft hiermit bereits ihre Aufgabe zur angemessenen Unterstützung. Und das alles durch eine einzige Mitgliedschaft.

Vorteile für die Mitglieder von Aufsichtsräten / Kontrollorganen

Durch die Fördermitgliedschaft bei AdAR erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates oder Kontrollorgans automatisch einen Zugang zu den vollständigen Angeboten von AdAR. Ganz nach individuellen Interessen, Vorkenntnissen und vor allem Zeit bieten diese Angebote eine kontinuierliche und personalisierte Möglichkeit zur ständigen Aus- und Weiterbildung im Sinne einer guter Corporate Governance.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Internet-Plattform mit ständig verfügbaren Informationen zu allen Fragen der Aufsichtsratsarbeit
  • das Aufsichtsrats-Lexikon online
  • verständliche und praxisnahe Fachbeiträge zur vertiefenden Lektüre
  • die Mitgliederzeitschrift BOARD (erscheint alle 2 Monate neu)
  • umfangreiches digitales Archiv der BOARD seit Erscheinen 2011
  • Kongresse und Veranstaltungen (z.B. Frankfurter Aufsichtsratstag, Berliner Beteiligungskongress, Webinare u.v.m.)
  • individuell zusammengestellte Informations- und Schulungsangebote für Unternehmen und Aufsichtsräte
  • Mitgestaltung des politischen und wissenschaftlichen Diskurse

Zahlungsweise

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen:

Kontonummer 970 145 505
BLZ 370 100 50
IBAN DE71370100500970145505
BIC PBNKDEFFXXX
bei der Postbank Köln

Anfrage zum Aufnahmeantrag zur Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder - Formular

Nutzungsberechtigte:

Fördermitglieder haben die Möglichkeit mehrere Personen zu benennen, die für das Fachmitglied zur Nutzung der Angebote und Leistungen des Vereins nach Maßgabe von Satzung und Beitragsordnung berechtigt sind (Vorlage). Zu diesen Personen sollen insbesondere Mitglieder des Aufsichtsrates oder des sonstigen Kontrollorgans gehören. Zur Benennung können Sie diese Vorlage verwenden.

Zahlung des Mitgliedsbeitrages:

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen: Kontonummer 970 145 505, BLZ 370 100 50, IBAN DE71 3701 0050 0970 1455 05, BIC PBNKDEFFXXX bei der Postbank Köln

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