Fachausschuss Organbesetzung und Vergütung
Das Aktiengesetz weist dem Aufsichtsrat als eine seiner wichtigsten Aufgaben die Besetzung des Vorstands zu. In Zeiten technologischer Umbrüche und sich rasant verändernder Einflüsse von außen werden Besetzungsentscheidungen zu einer diffizilen Aufgabe, die mit viel Weitsicht gelöst werden muss. Daneben verschärfen die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Frauenquote den Wettbewerb um die besten weiblichen Talente, eine langfristige Nachfolgeplanung gewinnt an Bedeutung.
Zudem ist die Vorstandvergütung durch gesetzliche Änderungen und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex weiter ins Rampenlicht gerückt, neue Transparenzpflichten und Vorgaben führen zu Handlungsbedarf bei den Vergütungssystemen. Auch vor den Aufsichtsratsgremien selbst machen die Veränderungen nicht Halt, professionelle Besetzungsprozesse, Kompetenzprofil und Selbstbeurteilung sind nur einige Schlagworte.
All diese Themen wird der Fachausschuss Organbesetzung und Vergütung unter Leitung von Gabriele Sons intensiv beleuchten und Entwicklungen aktiv unterstützen.