Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder bei AdAR können nur natürliche Personen werden, die selbst einen Bezug zur Aufsichtsratsarbeit haben. Zielgruppe sind vor allem Mandatsträger, aber auch Wissenschaftler und Praktiker und damit solche Personen, die sich dem Verein und seinen Zielen besonders verbunden fühlen, ohne dass eine Fördermitgliedschaft oder Fachmitgliedschaft in Betracht käme.

Dank der Fördermitgliedschaft stellt eine Gesellschaft all ihren Aufsichtsräten das AdAR-Leistungsspektrum zur Verfügung, weshalb sie vorrangig in Betracht gezogen werden sollte, wenn mehrere Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft Interesse am AdAR-Angebot haben oder die Gesellschaft ihre Aufsichtsräte aus einer Hand bei der Aus- und Fortbildung unterstützen möchte, um ihrer Pflicht aus Ziff. 5.4.1 DCGK nachzukommen.

Eine Fachmitgliedschaft kommt für Unternhemen - insbesondere Kanzleien und Beratungsgesellschaften - in Betracht, die ihre Expertise in den Verein einbringen und aktiv auf inhaltlicher Ebene mitarbeiten wollen, etwa durch die Mitarbeit in Fachausschüssen, mit Vorträgen und Präsentationen.

Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag von derzeit 395,00 € wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen:

Kontonummer 970 145 505
BLZ 370 100 50
IBAN DE71370100500970145505
BIC PBNKDEFFXXX
bei der Postbank Köln

Aufnahmeantrag zur ordentlichen Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder - Formular

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Profil:

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Rechnungsadresse (falls abweichend):

Wir behalten uns vor, die Mitgliedschaft durch unseren geschäftsführenden Vorstand auf die Satzungskriterien prüfen zu lassen und lassen Ihnen danach eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft zukommen.

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