Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder bei AdAR können nur natürliche Personen werden, die selbst einen Bezug zur Aufsichtsratsarbeit haben. Zielgruppe sind neben Wissenschaftlern und Praktikern vor allem Mandatsträger und damit solche Personen, die sich dem Verein und seinen Zielen besonders verbunden fühlen, ohne dass eine Fördermitgliedschaft oder Fachmitgliedschaft in Betracht käme.

Ordentliche Mitglieder können im Wesentlichen dieselben Leistungen in Anspruch nehmen, wie Fördermitglieder. Ganz nach individuellen Interessen, Vorkenntnissen und vor allem Zeit bieten diese Angebote eine kontinuierliche und personalisierte Möglichkeit zur ständigen Aus- und Weiterbildung im Sinne einer guter Corporate Governance.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Internet-Plattform mit ständig verfügbaren Informationen zu allen Fragen der Aufsichtsratsarbeit
  • das Aufsichtsrats-Lexikon online
  • verständliche und praxisnahe Fachbeiträge zur vertiefenden Lektüre
  • die Mitgliederzeitschrift BOARD (erscheint alle 2 Monate neu)
  • Kongresse und Veranstaltungen
  • individuell zusammengestellte Informations- und Schulungsangebote für Unternehmen und Aufsichtsräte
  • Mitgestaltung des politischen und wissenschaftlichen Diskurses

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Gefahr besteht, dass z.B. die Kosten der ordentlichen Mitgliedschaft für Aufsichtsratsmitglieder nicht ohne Weiteres von der Gesellschaft übernommen werden können. Hier bietet sich eine Fördermitgliedschaft der Gesellschaft an, die darüber hinaus allen Aufsichtsräten dieser Gesellschaft gleichermaßen zugute kommt. Eine Fördermitgliedschaft sollte daher vorrangig in Betracht gezogen werden, wenn mehrere Aufsichtsratsmitglieder einer Gesellschaft Interesse an den Angeboten von AdAR e.V. haben oder die Gesellschaft ihre Aufsichtsräte aus einer Hand bei der Aus- und Fortbildung unterstützen möchte, um insbesondere ihrer Pflicht aus Ziff. 5.4.1 DCGK nachzukommen.

Für Berater und Fachleute – insbesondere solchen, die in Kanzleien oder Beratungsgesellschaften arbeiten – bietet sich eine Fachmitgliedschaft bei AdAR an. Sie eröffnet die Möglichkeit, im Verein aktiv auf inhaltlicher Ebene mitzuarbeiten, etwa durch die Mitarbeit in Fachbeiräten, Vorträge und Präsentationen.

Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag von derzeit 395,00 € wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen:

Kontonummer 970 145 505
BLZ 370 100 50
IBAN DE71370100500970145505
BIC PBNKDEFFXXX
bei der Postbank Köln

Aufnahmeantrag zur ordentlichen Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder - Formular

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Rechnungsadresse (falls abweichend):

Wir behalten uns vor, die Mitgliedschaft durch unseren geschäftsführenden Vorstand auf die Satzungskriterien prüfen zu lassen und lassen Ihnen danach eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft zukommen.

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