Fachausschuss öffentliche Unternehmen

Aufsichtsräte eines Unternehmens in öffentlicher Trägerschaft unterliegen ebenso dem Gesellschaftrecht wie Aufsichtsräte einer Gesellschaft ohne öffentlichen Anteilseigner, sind zudem aber auch noch in Pflichten aus dem öffentlichen Recht und aus dem jeweiligen Public Corporate Governance Kodex der entsprechenden Gebietskörperschaft eingebunden, die (Mit-)Anteilseigner der Gesellschaft ist.

Es besteht damit Hier die Besonderheit, dass die auf Veranlassung der Gebietskörperschaft gewählten oder entsandten Mitglieder der Überwachungsorgane bei ihrer Tätigkeit nicht nur die Interessen des Unternehmens, sondern auch die Interessen der Gebietskörperschaft berücksichtigen müssen und der vorzunehmende Interessenausgleich teilweise große Herausforderungen birgt. Insbesondere bei Bundesbeteiligungen können sich noch weitere rechtliche Sonderbindungen ergeben. Somit werden die Vertreter der öffentlichen Hand in den Aufsichtsräten mit sehr differenzierten, oftmals auch rechtlich schwierigen Anforderungen konfrontiert, die gleichwohl einem modernem Beteiligungsmanagement gerecht werden müssen.

Ein Mitglied des Überwachungsorgans muss dabei in der Lage sein, sein Mandat sachgerecht, d.h. sorgfältig und verantwortungsvoll, daneben aber auch mit ausreichender Sachkunde, wahrnehmen zu können. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt insofern eine Mindestqualifikation, die auch für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats in einem öffentlichen Unternehmen Voraussetzung ist. Weitere Herausforderungen auch der öffentlichen Hand bestehen z.B. im Kontext der Digitalisierung, der Anforderung an Nachhaltigkeit oder aus haushaltspolitischen Gründen.
Haftungsfragen auch hinsichtlich des Auswahl- und Übernahmeverschuldens lassen sich nur minimieren, wenn die Aufgaben eines Aufsichtsrats und die Überwachungstätigkeit verantwortlich und qualifiziert ausgeführt wird.

Hier unterstützt der Fachausschuss öffentliche Unternehmen die Mitglieder von Überwachungsorganen in Unternehmen der öffentlichen Hand und Sondervermögen durch ein umfangreiches Angebot an Informationsvermittlung, Qualifizierung durch Fortbildung, Dienstleistung, Beratung und Vernetzung der verschiedenen Verantwortungsträger, insbesondere auch von politischen Mandatsträgern.

Mitglieder des Fachausschusses