Fachausschuss öffentliche Unternehmen
Aufsichtsräte eines Unternehmens in öffentlicher Trägerschaft unterliegen ebenso dem Gesellschaftrecht wie Aufsichtsräte einer Gesellschaft ohne öffentlichen Anteilseigner, sind zudem aber auch noch in Pflichten aus dem öffentlichen Recht und aus dem jeweiligen Public Corporate Governance Kodex der entsprechenden Gebietskörperschaft eingebunden, die (Mit-)Anteilseigner der Gesellschaft ist.
Es besteht damit Hier die Besonderheit, dass die auf Veranlassung der Gebietskörperschaft gewählten oder entsandten Mitglieder der Überwachungsorgane bei ihrer Tätigkeit nicht nur die Interessen des Unternehmens, sondern auch die Interessen der Gebietskörperschaft berücksichtigen müssen und der vorzunehmende Interessenausgleich teilweise große Herausforderungen birgt. Insbesondere bei Bundesbeteiligungen können sich noch weitere rechtliche Sonderbindungen ergeben. Somit werden die Vertreter der öffentlichen Hand in den Aufsichtsräten mit sehr differenzierten, oftmals auch rechtlich schwierigen Anforderungen konfrontiert, die gleichwohl einem modernem Beteiligungsmanagement gerecht werden müssen.
Ein Mitglied des Überwachungsorgans muss dabei in der Lage sein, sein Mandat sachgerecht, d.h. sorgfältig und verantwortungsvoll, daneben aber auch mit ausreichender Sachkunde, wahrnehmen zu können. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt insofern eine Mindestqualifikation, die auch für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats in einem öffentlichen Unternehmen Voraussetzung ist. Weitere Herausforderungen auch der öffentlichen Hand bestehen z.B. im Kontext der Digitalisierung, der Anforderung an Nachhaltigkeit oder aus haushaltspolitischen Gründen.
Haftungsfragen auch hinsichtlich des Auswahl- und Übernahmeverschuldens lassen sich nur minimieren, wenn die Aufgaben eines Aufsichtsrats und die Überwachungstätigkeit verantwortlich und qualifiziert ausgeführt wird.
Hier unterstützt der Fachausschuss öffentliche Unternehmen die Mitglieder von Überwachungsorganen in Unternehmen der öffentlichen Hand und Sondervermögen durch ein umfangreiches Angebot an Informationsvermittlung, Qualifizierung durch Fortbildung, Dienstleistung, Beratung und Vernetzung der verschiedenen Verantwortungsträger, insbesondere auch von politischen Mandatsträgern.
Mitglieder des Fachausschusses

Dr. Christoph Regierer
Dr. Christoph Regierer ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner sowie Mitglied des Group Executive Boards von Mazars. Er ist seit 1999 Partner bei Mazars in Berlin und u. a. im Bereich steuerprivilegierte Einrichtungen tätig. Er ist seit 1992 als Rechtsanwalt, seit 1997 als Steuerberater und seit 1999 als Wirtschaftsprüfer zugelassen. Dr. Regierer ist Lehrbeauftragter an der FU Berlin im Studiengang Finance, Accounting and Taxation. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u. a. in der steuer-juristischen und gesellschaftsrechtlichen Beratung, aber auch in der prüferischen und bilanzpolitischen Umsetzung bzw. Begleitung von gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.

Dr. Lasse Pütz
Dr. Lasse Pütz ist Rechtsanwalt bei LLR. Rechtsanwälte und Partner Partnerschaft mbB in Köln. Ein besonderer Fokus von ihm liegt auf der Beratung und Schulung zu den Themen Organhaftung, Compliance, kommunale Kapitalgesellschaften sowie zu weiteren gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen. Er ist Verfasser von diversen einschlägigen Publikationen. Seit 2015 ist Lasse Pütz Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln für den Studiengang Compliance und Corporate Security, LL.M. Von Januar 2011 bis November 2019 hat er das Referat Wirtschaftsrecht der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf geleitet. Dr. Lasse Pütz ist Aufsichtsrat einer AG und einer städtischen Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.

Dr. Hans-Martin Dittmann
Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Dittmann ist seit 2019 Partner bei Mazars und verantwortet die Rechtsberatung in den Bereichen Public Services/Energy am Standort Berlin. Er berät schwerpunktmäßig Kommunal- und Landesverwaltungen und deren Beteiligungsunternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dr. Dittmann verfügt über langjährige Erfahrungen sowohl im Öffentlichen Wirtschaftsrecht als auch im Energie- und Kartellrecht. Sein besonderer Fokus liegt dabei auf der Beratung zur Rekommunalisierung/Privatisierung/Neuorganisation von Einrichtungen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie des Energie-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Gestaltung von Kooperationen und Zusammenschlüssen und der Führung von Konzessionsverfahren für Städte und Gemeinden sowie die Beratung von Versorgern bei der Bewerbung um Konzessionen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme).

Assessor jur. Lars Scheider
Lars Scheider ist als gelernter Bankkaufmann nach einer Reserveoffizier-Ausbildung und seiner anwaltlichen Tätigkeit in einer namhaften Frankfurter Wirtschaftskanzlei als städtischer Verwaltungsdirektor seit rd. 20 Jahre im Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main beschäftigt. In rd. 15 Jahren in seiner Funktion als Leiter des Beteiligungsmanagements verantwortet er die Grundsatzfragen der Beteiligungssteuerung der rund 500 Beteiligungsgesellschaften der Stadt, das Beteiligungscontrolling und die kommunale Mandatsbetreuung. Zu der Mandatsbetreuung gehören die fachliche Analyse der Aufsichtsratsvorlagen und die persönliche Teilnahme an den Gremiensitzungen. Bei den über 1000 absolvierten Gremiensitzungen handelt es sich sowohl um Sitzungen gesetzlicher Aufsichtsratsgremien von börsennotierten Aktiengesellschaften also auch um Sitzungen (teilweise fakultativer) Aufsichtsräte von GmbH’s.
Aktuelle Beiträge aus der BOARD - Zeitschrift für Aufsichtsräte
Rechte, Pflichten und Haftung von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen (von RDir’in Dr. Simone Hartmann, Referentin im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Geschäftsführer Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München; erschienen in 4/2019, S.158)
Qualifikation von Aufsichtsräten bei Beteiligungen des Bundes (von RDir’in Dr. Simone Hartmann, Referentin im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Geschäftsführer Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München; erschienen in BOARD 2/2019, S.73)
Einführung eines ressortübergreifenden Beteiligungsmonitoring- und Informationssystems beim Bund (von Dr. Michael Offer, MDg im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin und Dr. Karola Kracht, RegDir‘In im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin; erschienen in BOARD 1/2019, S.38)