Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat (AdAR) e.V.
AdAR - Gemeinsam für Kompetenz
Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat (AdAR) e.V. ist eine unabhängige Initiative zur nachhaltigen Unterstützung und weiteren Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte. AdAR verbindet dabei die praktischen Bedürfnisse der Aufsichtsratsarbeit mit wissenschaftlicher Qualität unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung.
Im Einklang mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex ist das Ziel von AdAR die Förderung einer professionellen, effektiven und gewissenhaften Aufsichtsratsarbeit zur Stärkung einer krisenresistenten, auf nachhaltiges Wachstum gerichteten und sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewussten Unternehmenskultur.
Das Leistungsspektrum von AdAR umfasst:
- Aufsichtsrats-Lexikon
- Online-Bibliothek
- Fachkongresse
- Fall-/Lösungsorientierte Hilfestellung für Mandatsträger
- Aufsichtsratsakademie
- Inhouse-Lösungen vor/nach Sitzungen
- Erfahrungsaustausch von Mandatsträgern
Erfahren Sie mehr über den Verein und die Vorteile.
9. Frankfurter Aufsichtsratstag am 23. September
Am 23. September 2020 hat der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat (AdAR) e.V. zum 9. Frankfurter Aufsichtsratstag Aufsichtsräte und Verwaltungsräte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ins Steigenberger Hotel Frankfurter Hof eingeladen.
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Am 22.4.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" veröffentlicht.
Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum geplanten Gesetz nimmt der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) gerne wahr, um sich zu den Auswirkungen insbesondere auf die Aufsichtsratsarbeit zu äußern. Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.
Fokus Aufsichtsrat - Webkonferenz zum Unternehmensstrafrecht
Am 26. Mai 2020 hat AdAR gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Compliance (DICO), der Directors Academy und der Reguvis Fachmedien die Webkonferenz "Das neue Unternehmensstrafrecht" durchgeführt. Prof. Dr. Stefan Siepelt und Dr. Lasse Pütz haben in Ihrem Vortrag "Fokus Aufsichtsrat" die Auswirkungen des im Referentenentwurf vorliegenden "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" auf den Aufsichtsrat hervorgehoben. Den Beitrag können Sie hier aufrufen: