FüPoG-Monitoring

Seit 2016 unterstützt der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat (AdAR) e.V. gemeinsam mit dem Bundesanzeiger Verlag das FüPoG-Monitoring im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hierbei wird die Entwicklung der Geschlechteranteile in den Aufsichtsräten, Vorständen und ersten zwei Führungsebenen erhoben, analysiert und gemonitort. 

Das Führungspositionengesetz (FüPoG I - Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) ist 2015 in Kraft getreten und wurde 2021 geändert (FüPoG II). Ziel des Gesetzes ist, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor signifikant zu erhöhen, was dem in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG verankerten Förderungsgebot entspricht.

Hierfür müssen seit dem 1. Januar 2016 Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, einen Mindestanteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts von 30 Prozent erreichen. Seit dem 1. August 2022 sieht das FüPoG II auch eine Mindestanzahl beider Geschlechter für den Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen vor.

 

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