AR-Glossar

Als räuberische Aktionäre werden sog. Berufskläger bezeichnet, die eintragungspflichtige Hauptversammlungsbeschlüsse mit der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angreifen, um von den betroffenen Gesellschaften Zahlungen als Gegenleistung für die Rücknahme oder Nichterhebung der Klage zu erlangen. Die Aktiengesellschaften stimmen dem Begehren vielfach zu, um die negativen Folgen der Verzögerung der Maßnahme durch die Klage oder sonstige Nachteile zu vermeiden.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im September 2001 von der damaligen Bundesjustizministerin Frau Däubler-Gmelin mit dem Ziel gebildet, einen deutschen Corporate Governance Kodex für gute Unternehmensführung zu erarbeiten. Entsprechend dieser Aufgabe überreichte die Kommission am 26. Februar 2002 der Bundesregierung den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).