Fachmitgliedschaft
Fachmitglied von AdAR kann nur werden, wer über eine herausgehobene fachliche Kompetenz im Bereich der Aufsichtsratsarbeit verfügt und bereit ist, diese zur Förderung der Vereinszwecke aktiv einzubringen, bspw. durch die Mitarbeit in Fachausschüssen, mit Vorträgen und Präsentationen. Die Fachmitgliedschaft richtet sich insbesondere an Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Wirtschaftsberater sowie deren Zusammenschlüsse.
Aufgrund der erforderlichen fachlichen Qualifikation bedarf die Aufnahme eines neuen Fachmitglieds der Zustimmung des Vorstandes sowie des wissenschaftlichen Beirates. Haben Sie oder Ihr Unternehmen Interesse an einer Fachmitgliedschaft, kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen direkt den geschäftsführenden Vorstand.
Die Fördermitgliedschaft kommt für Gesellschaften in Betracht, die ihren Aufsichts- und Kontrollorganen das AdAR-Leistungsspektrum zur Verfügung stellen möchte. um ihre Mandatsträger bei der Aus- und Fortbildung entsprechend ihrer Pflicht aus Ziff. 5.4.1 DCGK zu unterstützen.
Eine ordentliche Mitgliedschaft kommt für natürliche Personen, insb. einzelne Mandatsträger, aber auch Wissenschaftler oder Praktiker, in Betracht, die vom AdAR-Angebot profitieren wollen, ohne dass eine Förder- oder Fachmitgliedschaft in Betracht kommt.