Fachmitgliedschaft

Fachmitglied von AdAR kann nur werden, wer über eine herausgehobene fachliche Kompetenz im Bereich der Aufsichtsratsarbeit verfügt und bereit ist, diese zur Förderung der Vereinszwecke aktiv einzubringen, bspw. durch die Mitarbeit in Fachausschüssen, mit Vorträgen und Präsentationen. Die Fachmitgliedschaft richtet sich insbesondere an Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- und Wirtschaftsberater sowie deren Zusammenschlüsse.

Aufgrund der erforderlichen fachlichen Qualifikation bedarf die Aufnahme eines neuen Fachmitglieds der Zustimmung des Vorstandes sowie des wissenschaftlichen Beirates. Haben Sie oder Ihr Unternehmen Interesse an einer Fachmitgliedschaft, kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen direkt den geschäftsführenden Vorstand.

Die Fördermitgliedschaft kommt für Gesellschaften in Betracht, die ihren Aufsichts- und Kontrollorganen das AdAR-Leistungsspektrum zur Verfügung stellen möchte. um ihre Mandatsträger bei der Aus- und Fortbildung entsprechend ihrer Pflicht aus Ziff. 5.4.1 DCGK zu unterstützen.

Eine ordentliche Mitgliedschaft kommt für natürliche Personen, insb. einzelne Mandatsträger, aber auch Wissenschaftler oder Praktiker, in Betracht, die vom AdAR-Angebot profitieren wollen, ohne dass eine Förder- oder Fachmitgliedschaft in Betracht kommt.

Zahlungsweise

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen:

Kontonummer 970 145 505
BLZ 370 100 50
IBAN DE71370100500970145505
BIC PBNKDEFFXXX
bei der Postbank Köln

Aufnahmeantrag Fachmitgliedschaft

Fachmitglieder - Formular

Repräsentanten:

Je Fachmitglied können maximal drei Repräsentanten benannt werden. Die Repräsentanten sind jeweils einzeln berechtigt, in allen Vereinsangelegenheiten für das oben bezeichnete Fachmitglied rechtsverbindlich zu handeln, Erklärungen in Empfang zu nehmen und die Interessen des Fachmitgliedes im Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat zu vertreten. Sie sollen über eine herausgehobene fachliche Kompetenz im Bereich der Aufsichtsratsarbeit (praktisch oder theoretisch) verfügen.

Person 1:
Kontakt:
Erklärung gem. § 6 Abs. 3 S. 2 Vereinssatzung

Die benannten Repräsentanten sind mit folgenden Personen, die ordentliche Mitglieder oder Repräsentanten eines anderen Fachmitgliedes bei AdAR e.V. sind, über ein Unternehmen oder eine sonstige wirtschaftliche Interessengemeinschaft mit Ausnahme der Ausübung eines Aufsichtsratsmandats, verbunden:

Entsprechende Verbindungen sind auch während der Fachmitgliedschaft dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

Zahlung des Mitgliedsbeitrages:

Der jeweils fällige Mitgliedsbeitrag wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf das Vereinskonto von AdAR überwiesen: Kontonummer 970 145 505, BLZ 370 100 50, IBAN DE71 3701 0050 0970 1455 05, BIC PBNKDEFFXXX bei der Postbank Köln

Wir behalten uns vor, die Mitgliedschaft durch unseren geschäftsführenden Vorstand auf die Satzungskriterien prüfen zu lassen und lassen Ihnen danach eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft zukommen.

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