Fachausschuss Haftung, D&O und Compliance

Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied übernimmt mit der Annahme seiner Bestellung freiwillig ein spezifisches Haftungsrisiko. Es besteht vor allem – aber nicht ausschließlich – gegenüber der beaufsichtigten Gesellschaft und realisiert sich durch die Pflicht des Vorstands, eventuellen Pflichtverletzungen von Aufsichtsratsmitgliedern nachzugehen. Im Fall einer Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Aufgabe des Vorstands und verleiht ihr oft einen Nachdruck, mit dem Aufsichtsratsmitglieder nicht rechnen. Insgesamt bedeutet die Übernahme einer Aufsichtsratsposition daher ein hohes persönliches Risiko. Das gilt erst recht, wenn man die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats im Gesamtgefüge der Organe einer Gesellschaft mit in den Blick nimmt. Zur Risikominimierung kann eine von der Gesellschaft oder dem Aufsichtsratsmitglied selbst geschlossene D&O-Versicherung beitragen. Hierbei handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, das konzeptionell in vielerlei Hinsicht erklärungsbedürftig ist und das sich zudem im Wettbewerb der Versicherer ständig weiterentwickelt.    
Der neu gebildete Fachausschuss „Haftung, D&O und Compliance“ beobachtet und kommentiert die aktuellen Entwicklungen in den genannten Bereichen und entwickelt hieraus konkrete Handlungs-empfehlungen für Aufsichtsratsmitglieder. 

Mitglieder des Fachausschusses

 Peter Felst

Erweiterter Vorstand | Mitglied des Fachausschusses