Compliance

Lieferketten-Compliance als zukünftige Aufgabe in Unternehmen jenseits der großen Börsenindizes

Von Dr. Daniel Illhardt, Partner bei Hengeler Mueller in München und Dr. Carolin Raspé, Counsel bei Hengeler Mueller in München

Eine erfolgreiche Unternehmensführung wird zunehmend auch an der Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten gemessen. Als Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung sind ökologische und soziale Faktoren ebenfalls in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen. Diese Erwartungshaltung, die nicht nur von Investoren, Mitarbeitern und weiteren Stakeholdern an Unternehmen verstärkt herangetragen wird, ist bei der Setzung der aktuellen und bevorstehenden (gesetzlichen) Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene ebenfalls fest verankert. Von diesem „Transformationsdruck“ wird auch die Arbeit des Aufsichtsrats stetig beeinflusst. Als Überwachungsorgan und Beratungsgremium für den Vorstand muss sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit Nachhaltigkeitsthemen befassen. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fügt sich nahtlos in diese aktuellen Entwicklungen. Damit kommen auf Unternehmen neue Herausforderungen zu, um den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu entsprechen. Die Lieferketten-Compliance, die sich maßgeblich an der Unternehmensgröße und Risikoneigung orientiert, ist dabei auch durch den Aufsichtsrat zu überwachen.

Inhalt
I. Überblick über die Lieferketten-Compliance
II. Strukturelle Besonderheiten bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen
III. Pflichtenmaßstab im Lichte des Angemessenheitsgrundsatzes
IV. Nutzung von Synergien zu weiteren ESG-Anforderungen
V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 5/2022.

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