Von Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin, Deutsches Aktieninstitut e.V. und Dr. Cordula Heldt, Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht, Deutsches Aktieninstitut e.V.
Von unerwarteter Seite könnte künftig eine Prüfpflicht des Abschlussprüfers hinsichtlich der gesamten Berichterstattung zur Corporate Governance der Unternehmen entstehen. Auslöser dafür wären die Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gerade im Auftrag der EU-Kommission konsultiert. Wie kommt das?
Inhalt
I. Der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive
II. Die EFRAG Standards zur CSRD: Inhalt des ESRS G1-Entwurfs
III. CSRD in der Ratsfassung dreht die Uhr wieder zurück
IV. Trennung von allgemeiner und spezieller Berichterstattung möglich
V. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2022.