Compliance

Empfehlungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Top Management Fraud aus der Sicht des Aufsichtsrats

Von Prof. Dr. Peter Henning, Rechtsanwalt, Honorarprofessor der Goethe Universität Frankfurt am Main; Prof. Dr. Kai-Uwe Marten, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Universität Ulm; Prof. Dr. Anja Hucke, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Universität Rostock; Prof. Dr. Jens Poll, Aufsichtsrat und Prüfungsausschussvorsitzender, Berlin. Die Autoren sind Mitglieder des Arbeitskreises „Externe und Interne Überwachung der Unternehmung“ (AKEIÜ) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.

Einen Spezialfall von Compliance stellen Rechtsverstöße und Betrugshandlungen wie Fraud (dolose Handlungen) dar, die von Teilen des Vorstands und damit des Top Managements gedeckt bzw. absichtlich angeordnet und durchgeführt werden. Der Arbeitskreis „Externe und Interne Überwachung der Unternehmung“ (AKEIÜ) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. hat vor dem Hintergrund der im Wirecard-Fall gemachten Erfahrungen untersucht, ob nur durch neue, weitere Gesetze derartige Betrugsfälle des Vorstands, d.h. des Top Managements, verhindert werden können oder ob die zahlreichen bereits bestehenden Regelungen nicht vielmehr stringenter angewendet werden müssen. Ziel des Beitrags ist es, Aufsichtsratsmitgliedern Hilfestellungen zu geben, um Top Management Fraud zu verhindern bzw. aufzudecken. Der nachfolgende Beitrag fasst die wesentlichen Inhalte zusammen.

Inhalt
I. Einführung
II. Indikatoren (Red Flags) für Top Management Fraud
III. Handlungsempfehlungen für den Aufsichtsrat
1. Berücksichtigung der Top Management Fraud Problematik bei der Auswahl und Bestellung von Vorstandsmitgliedern
2. Inanspruchnahme externer Expertise
3. Kritisches Hinterfragen unternehmensinterner Informationen im Hinblick auf ihre Verlässlichkeit bei Vorliegen von Red Flags
4. Nutzen von Informationen aus Whistleblowing-Kanälen
5. Proaktives Beschaffen von Erkenntnissen des Abschlussprüfers zu Risiken, Vorfällen und Red Flags sowie Nutzung weiterer externer Informationsquellen
6. Jährliche auch anlassunabhängige Befassung
7. Kritisches Hinterfragen der Arbeitsweise im Rahmen der Selbstbeurteilung
8. Bericht an die Hauptversammlung über die Aktivitäten des Aufsichtsrats
IV. Vorgehen bei bestehendem Anfangsverdacht
V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2022.

Mitglieder erhalten den digitalen Zugang auf die BOARD. Interessenten können ein kostenfreies Probeheft

hier anfordern

Zurück zur Übersicht