AR-Glossar

VorstOG

Das VorstOG ist am 11. August 2005 in Kraft getreten und betrifft die Jahres- und Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2006. Das Gesetz verpflichtet börsennotierte Gesellschaften, die Vorstandsbezüge individualisiert offenzulegen. Inhaltlich muss offengelegt werden, welche Bezüge erfolgsabhängig oder unabhängig sind. Das am 5.8.2009 in Kraft getretene VorstAG hat die Veröffentlichungspflichten weiter verdichtet.