AR-Glossar

VorstAG

Das VorstAG führte 2009 zu einer Rundumerneuerung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Vorstandsvergütung. Kernpunkte sind: Die Delegation des Beschlusses auf einen Ausschuss ist nicht mehr zulässig. Die Hauptversammlung kann konsultativ zum Vergütungssystem befragt werden. In börsennotierten Gesellschaften muss die Vergütungsentscheidung auf nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Die nachträgliche Herabsetzung der Vergütung wurde vereinfacht.