Digitalisierung

Von der Theorie zur Praxis: Digitalkompetenz im Aufsichtsrat richtig erfassen und umsetzen

Dr. David Hoeflmayr, Aufsichtsrat und Beirat, Mitglied des Fachausschusses Digitale Transformation und künstliche Intelligenz im AdAR, Mitglied des Forschungsausschusses im Münchner Kreis, München

Mittlerweile herrscht in nahezu jedem Aufsichtsratsgremium Einigkeit darüber, dass digitale Kompetenz für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens unabdingbar ist. Unklar ist jedoch häufig, welche Facetten dieser Kompetenz tatsächlich im Gremium verankert werden müssen und mit welchen Maßnahmen die notwendigen Kompetenzen am besten in den Aufsichtsrat geholt werden können. Der vorliegende Beitrag gibt darauf konkrete Antworten, indem er die wichtigsten Digitalisierungsfelder beleuchtet, Handlungsempfehlungen für die Zusammensetzung und Qualifizierung des Gremiums aufzeigt und praktische Best Practices für die erfolgreiche Verankerung digitaler Expertise im Aufsichtsrat vorstellt.

Inhalt

I. Einleitung

II. Zentrale Handlungsfelder der Digitalisierung

1. Produkt

2. Kundenkontakt

3. Operative Geschäftsprozesse

4. IT

5. Organisation & HR

6. Kaufmännische Prozesse

7. Strategie

8. Kontrollfunktion des Aufsichtsrats

9. Einordnung der Handlungsfelder

III. Digitale Kompetenz des Gesamt-Aufsichtsrats

1. Digitale Befähigung des Gremiums

2. Führung des Gremiums

IV. Rolle und Einbindung von Digital Experts

1. Anzahl und Auswahl

2. Fortlaufende Qualifikation und gewollte Fluktuation

3. Einbindung

V. Fazit und praktische Empfehlungen

Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 3/2025.

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