Dr. David Hoeflmayr, Aufsichtsrat und Beirat, Mitglied des Fachausschusses Digitale Transformation und künstliche Intelligenz im AdAR, Mitglied des Forschungsausschusses im Münchner Kreis, München
Mittlerweile herrscht in nahezu jedem Aufsichtsratsgremium Einigkeit darüber, dass digitale Kompetenz für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens unabdingbar ist. Unklar ist jedoch häufig, welche Facetten dieser Kompetenz tatsächlich im Gremium verankert werden müssen und mit welchen Maßnahmen die notwendigen Kompetenzen am besten in den Aufsichtsrat geholt werden können. Der vorliegende Beitrag gibt darauf konkrete Antworten, indem er die wichtigsten Digitalisierungsfelder beleuchtet, Handlungsempfehlungen für die Zusammensetzung und Qualifizierung des Gremiums aufzeigt und praktische Best Practices für die erfolgreiche Verankerung digitaler Expertise im Aufsichtsrat vorstellt.
Inhalt
I. Einleitung
II. Zentrale Handlungsfelder der Digitalisierung
1. Produkt
2. Kundenkontakt
3. Operative Geschäftsprozesse
4. IT
5. Organisation & HR
6. Kaufmännische Prozesse
7. Strategie
8. Kontrollfunktion des Aufsichtsrats
9. Einordnung der Handlungsfelder
III. Digitale Kompetenz des Gesamt-Aufsichtsrats
1. Digitale Befähigung des Gremiums
2. Führung des Gremiums
IV. Rolle und Einbindung von Digital Experts
1. Anzahl und Auswahl
2. Fortlaufende Qualifikation und gewollte Fluktuation
3. Einbindung
V. Fazit und praktische Empfehlungen
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 3/2025.