HV

Virtuelle Hauptversammlung – ein Blick über die Grenzen

Daniela Gebauer, Senior Consultant, Computershare Deutschland GmbH & Co. KG

Deutschland hat als eines der ersten Länder Europas im Juli 2022 ein Gesetz zur dauerhaften, gleichberechtigten Einführung der virtuellen Hauptversammlung erlassen. Die in §118a Aktiengesetz gewährten Aktionärsrechte gehen dabei zum Teil deutlich über die in anderen Ländern gewährten Möglichkeiten hinaus. Eine Bestandsaufnahme.

Inhalt

I.    Virtuelle Versammlungen auf dem Vormarsch
II.   Deutschland: Vorreiter in Sachen Aktionärsrechte
III.  Schweiz: Virtuelle HV seit 1.1.2023 zulässig
IV.   Österreich: Noch keine Regelung über den 30.6.2023 hinaus
V.    Luxemburg: Virtuelle Hauptversammlungen nicht mehr möglich
VI.   Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 2/2023.

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