Martin Kaspar, Director Board Services, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main
Die europäischen Standards für den neuen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD fordern eine Angabe zu dem Prozentsatz der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat. Zu dieser Angabepflicht stellen sich Anwendungsfragen, etwa zum Wechselspiel mit dem DCGK oder zum Einbezug der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Diesen geht der folgende Beitrag nach.
Inhalt
I. Regulatorischer Hintergrund
II. Unabhängigkeitsdefinition
III. Arbeitnehmervertreter
IV. Bezugsgröße und Stichtag
V. Erklärung zur Unternehmensführung
VI. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2024.