News

Überwachung des IKS/RMS nach A.5 DCGK

Prof. Dr. Peter Henning, Rechtsanwalt, Honorarprofessor der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Mitglied des erweiterten Vorstands AdAR e.V.; Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg; WP StB Andreas Wermelt, Partner Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Volker Zieske, Dipl.-Ing. Wirtschaftsprüfer

Die Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden A.5) wurde im Jahr 2022 eingeführt. Sie sieht vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS) beschrieben werden. Außerdem soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Die Kodex-Kommission möchte hiermit hinsichtlich eines angemessenen und wirksamen IKS und RMS Klarheit schaffen. Für die Praxis lautet die zentrale Frage, welchen Inhalt und welche Art der Bestätigung die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit von IKS und RMS haben sollte. Nachfolgend setzt sich daher der AKEIÜ aus dem Blickwinkel der relevanten Governance-Partner (Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer) mit A.5 auseinander und entwickelt Thesen im Hinblick auf organisatorische Herausforderungen und Auswirkungen.

Inhalt

I. Überblick und Grundlagen

II. Die Sicht des Vorstands

III. Die Sicht des Aufsichtsrats

IV. Die Sicht des Abschlussprüfers

V. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2024.

Zurück zur Übersicht