Prof. Dr. Anja Seng und Monika Schulz-Strelow, FidAR e. V.; Prof. Dr. Michèle Morner, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber mit dem ersten Führungspositionengesetz (FüPoG) ein deutliches Zeichen für die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe in Führungsgremien der Wirtschaft gesetzt. Damit ist es gelungen, den Frauenanteil auch in Aufsicht und Management der öffentlichen Unternehmen spürbar zu steigern. Besonders die strengeren Vorgaben für Bundesbeteiligungen haben dazu geführt, dass mehr Frauen in die Aufsichtsgremien und Top-Managementorgane berufen wurden. Dennoch fällt die aktuelle Bilanz gemischt aus: Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsgremien bei den 259 größten Beteiligungen von Bund und Ländern stagniert weitgehend bei 38,9 Prozent (2024: 38,7 %). Ein deutlicher Zuwachs ist dagegen in den Top-Managementorganen zu verzeichnen: Hier stieg der Frauenanteil um 2,6 Prozentpunkte erstmals über die 30-Prozent-Marke auf 30,7 Prozent (2024: 28,1 %). Eine paritätische Besetzung der Aufsichts- und Top-Managementorgane mit Frauen und Männern liegt aber immer noch in weiter Ferne.
Inhalt
I. Beteiligungen des Bundes klar vor denen der Länder
II. Stagnation beim Frauenanteil in den Aufsichtsräten
III. Mehr Frauen im Top-Management
IV. Mindestbeteiligungsgebot wird umgesetzt
V. Kaum Fortschritte bei Zielgrößen
VI. Impulse durch Corporate-Governance-Regeln und Landesgleichstellungsgesetze
VII. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2025.