Dr. Georg Seyfarth, LLM (Duke University), Rechtsanwalt und Partner, Hengeler Mueller, Düsseldorf
Die Dienstverträge für Vorstandsmitglieder regeln zuvorderst die Vergütung des Vorstands. Der Aufsichtsrat muss daher auf die Vergütungsregelungen besondere Sorgfalt legen. Die übrigen Regelungen sind daneben zumeist „Standard“. Eine Ausnahme bildet dagegen die Frage, ob der Vorstandsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält. Der Beitrag erläutert den rechtlichen Rahmen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote, fragt nach der Üblichkeit (Market Practice) und beleuchtet die Vor- und Nachteile vertraglicher Regelungen. Er schließt mit konkreten Empfehlungen, die ein Aufsichtsrat bei der Gestaltung der Vorstandsverträge bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten beachten sollte.
Inhalt
I. Fragestellung für den Aufsichtsrat
II. Rechtlicher Rahmen
III. Empirische Erkenntnisse
IV. Taktische Erwägungen
V. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 4/2025.