Prof. Dr. Marco Barenkamp, LL.M., promovierter Wirtschaftsinformatiker und studierter Wirtschaftsjurist. Aufsichtsrat in z. T. börsennotierten Unternehmen, seit 2022 in die Bundesfachkommission für Künstliche Intelligenz und Wertschöpfung 4.0 im Wirtschaftsrat Deutschland berufen, der er seit 2024 stellvertretend vorsitzt.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz verspricht schnellere und fundiertere Entscheidungen auf Vorstandsebene. Gerade im aktienrechtlich sensiblen Bereich großer Unternehmensentscheidungen stellt sich jedoch die Frage, wie Informationspflichten und Überwachungsverantwortung gewahrt bleiben, wenn Ergebnisse aus komplexen Modellen stammen.
Inhalt
I. Entscheidungsfindung zwischen Effizienzgewinn und Organverantwortung
II. Informationsangemessenheit als relationaler Maßstab
III. Entscheidungsunterstützung und die Gefahr der Scheinautorität
IV. Aufsichtsrat, Mindestkompetenz und externe Beratung
V. KI im Risikomanagement, Kontrollsysteme und Governance
VI. Konkrete Umsetzung in der Praxis
VII. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 3/2026.