Das Aufsichtsratsmandat

Kommunikation bei der Nachfolgeplanung des Aufsichtsratsvorsitz: Die Pressemitteilung als Promotionsvehikel

von Prof. Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser, Direktorin am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law & Economics und Titularprofessorin an der Universität St.Gallen und Dr. Cornel Germann, Senior Research Fellow und PostDoc am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law & Economics, Universität St. Gallen

Der Aufsichtsratsvorsitzende/die Aufsichtsratsvorsitzende fungiert in börsennotierten Gesellschaften oftmals als Türoffner zur Aktivitätslegitimierung. Die Besetzung dieser Position ist deshalb auch im Blickfeld der „Wider Stakeholder-Community“ und der Aktionäre und Aktionärinnen, entscheiden Letztere doch über die personale Ausübung des Aufsichtsratsmandates. Fehlbesetzungen seit der Jahrtausendwende infolge der Unternehmensskandale haben jedoch auch Bedenken an der Professionalität und Objektivität in der Nachfolgeplanung hervorgebracht.1 Verstärkt nehmen sich deshalb Analysten, Stimmrechtsberater und Medien dem Thema der Neubesetzung des Aufsichtsratsvorsitz an und diskutieren die Befähigung des Kandidaten/der Kandidatin für diese Position. Bei börsennotierten Unternehmen sind Ad-hoc Medienmittteilungen dabei oftmals das erste Instrument, das Aktionariat und die breite Öffentlichkeit über die Nachfolgeplanung zu informieren und der Kandidat/die Kandidatin für die kommende Wahl an der Hauptversammlung zu promoten. Dieser Beitrag analysiert den Inhalt der Medienmitteilungen im DAX 40 und leitet praktische Handlungsempfehlungen zu drei wesentlichen Dimensionen ab.

Inhalt

I.     Einführung
II.    Gründe zur Nachfolge/zum Wechsel
III.   Gründe zur Wahl
IV.    Gründe zur strategischen Stoßrichtung
V.     Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2023.

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