ESG

Jetzt wird es ernst! Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt einen neuen Stellenwert für die Aufsichtsratsarbeit

Von Georg Lanfermann, Präsident Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zunehmend als wesentlicher Teil der jährlichen, sich bisher auf Finanzthemen fokussierenden Unternehmensberichterstattung gesehen. Traditionelle Standardsetzer haben sich in den vergangenen zwei Jahren mit inhaltlichen Vorarbeiten zu Nachhaltigkeitsberichtsstandards befasst. Getrieben vom Wunsch der Regulatoren und der Finanzindustrie, Klimaaspekte und insbesondere auch diesbezügliche Risiken transparent zu machen, wächst der Druck auf die Unternehmen, sich neben der eigentlichen Umstellung von Geschäftsmodellen über die Berichterstattung Gedanken zu machen. Bereits in diesem Jahr sind aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung erste Angaben zu klimabezogenen Umweltaspekten in die nicht-finanziellen Erklärungen der berichtspflichtigen Unternehmen aufzunehmen. Zur Umsetzung dieser neuen Berichtsanforderungen ist insbesondere auch der Aufsichtsrat gefragt, der seit dem CSR-RUG auch die nicht-finanzielle Erklärung zu prüfen hat.

Inhalt
I. Mit der EU-Taxonomie zu klimabezogenen Umweltaspekten beginnt es
II. EFRAG arbeitet aktuell an Berichtsstandards für 15.000 deutsche Unternehmen
III. ISSB kommt nach Frankfurt und erarbeitet „Global Baseline“
IV. Druckpunkt Unternehmensfinanzierung: Zuverlässige Nachhaltigkeitsdaten sind begehrt
V. Ernsthafte Befassung mit Nachhaltigkeit in der Unternehmensgovernance
IV. Das DRSC ordnet seine Facharbeit neu und wird deutsche Interessen vertreten
VII. Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2022.

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