Neue Dynamik für gleichberechtigte Teilhabe durch konsequente gesetzliche Vorgaben
Ein Handlungsdefizit kann man der Bundesregierung in Bezug auf die gleichberechtigte Teilhabe derzeit nicht vorwerfen: Im Sommer 2020 gab Bundeskanzlerin Angela Merkel die Lösung aus, das Ziel der Gleichberechtigung müsse „Parität in allen Bereichen“ sein, und zwar explizit auch in Spitzenämtern der Wirtschaft. Bereits im November 2019 wurde ein gemeinsamer Gesetzesentwurf von Justiz- und Frauenministerin diskutiert, der eine Mindestbesetzung mit Frauen in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern der börsennotierten und paritätisch besetzten Konzerne bei Neubesetzungen vorsieht. Der Gesetzesvorschlag wurde am 6. Januar 2021 im Kabinett beschlossen und am 25. Juni 2021, nach fraktionsinternen Diskussionen und Änderungen im Bundesrat verabschiedet.
Inhalt
I. FüPoG II erhöht den Druck
II. Geringe Veränderungsbereitschaft
III. Kaum weitere Bewegung in den Aufsichtsräten
IV. Trotz leichtem Abstieg Frauenanteil in den Vorständen auf niedrigem Niveau
V. Erste Wirkungen durch das Mindestbeteiligungsgebot
VI. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 4/2021.