Dr. Frank Peter Regelin, Rechtsanwalt, Partner, Norton Rose Fulbright, Frankfurt am Main; Oliver Polster, Rechtsanwalt, Counsel, Norton Rose Fulbright, Frankfurt am Main und Hamburg
Während der Corona-Pandemie waren hybride Aktionärstreffen die einzige Möglichkeit für Aktiengesellschaften, ihren gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Abhaltung von Hauptversammlungen nachzukommen und gleichzeitig die gesetzlichen Beschränkungen zu Menschenansammlungen einzuhalten. Was zunächst aus der Not geboren war und der Gesetzgeber durch hastig eingeführt Bestimmungen zu regeln versuchte, hat sich inzwischen etabliert und die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell abzuhalten, ist nunmehr im Aktiengesetz verankert. Dennoch sehen viele Aktionäre diesen und der inzwischen erfolgten Umkehr des Regel-Ausnahme Prinzips nach wie vor kritisch. Aufsichtsräte und Vorstände sollten die Risiken und Chancen vorher gut abwägen.
Inhalt
I. Gesetzlicher Rahmen
II. Gemischte Erfahrungen
III. Vorteile
IV. Herausforderungen
V. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 5/2025.