Dr. Philipp Grenzebach, Rechtanwalt & Partner, McDermott Will & Schulte, Düsseldorf
Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung der CSRD Richtlinie vorgestellt. Der Regierungsentwurf stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Es ist jedoch absehbar, dass bevorstehende Änderungen der CSRD Richtlinie weitere Änderungen erforderlich machen werden.
Inhalt
I. Hintergrund: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Umsetzung in Deutschland
II. Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung
III. Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs
1. Allgemeine Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
2. Konkrete Änderungen durch die Umsetzung der CSRD
IV. Ausblick auf weitere Entwicklungen
1. Nationale Ebene
2. EU-Ebene
3. Auswirkungen der EU-Ebene auf die nationale Ebene
V. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2025.