Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin, Deutsches Aktieninstitut e.V. und Dr. Uta-Bettina von Altenbockum, Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit, Deutsches Aktieninstitut e.V.
Ende Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmenshandeln zu fördern und Menschenrechte und Umweltbelange in den Arbeitsabläufen und der Corporate Governance von Unternehmen zu verankern. Einige der wichtigsten Punkte, bei denen es in der aktuellen Diskussion um den Richtlinienentwurf Bedarf gibt gegenzusteuern, haben wir im Nachfolgenden adressiert.
Inhalt
I. Aktueller Stand des Gesetzgebungsvorhabens
II. Sorgfaltspflichten nach der CSDDD
III. Anwendungsbereich nicht erweitern
IV. Risikobasierte Herangehensweise bei der Wertschöpfungskette
V. Kampf gegen den Klimawandel
VI. Haftung
VII. Keine Duty of Care bei Vorstand und Aufsichtsrat
VIII. Fazit
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 2/2023.