WP StB Prof. Dr. Arno Probst, Deloitte Global Boardroom Program Lead und Leiter Center für Corporate Governance Deloitte Deutschland; WP StB Dr. Claus Buhleier, Partner Center für Corporate Governance Deloitte Deutschland; Paul Meyer-Tonndorf, Manager Center für Corporate Governance Deloitte Deutschland
In einer globalen Umfrage gaben fast 50 % der Aufsichtsratsmitglieder an, Künstliche Intelligenz (KI) sei aktuell noch nicht auf ihrer Aufsichtsrats-Agenda. Aufsichtsratsmitglieder können im Rahmen ihrer spezifischen Organverantwortung Einfluss nehmen, wie KI in Unternehmen zukünftig eingesetzt wird. Entscheidungen zum Umgang mit und Einsatz von KI, die heute getroffen werden, haben weitreichende Auswirkungen sowohl auf die von ihnen überwachten Unternehmen als auch auf die Gesellschaft als Ganzes. Für die langfristige Akzeptanz von KI ist es entscheidend, in überwachten Unternehmen den Anschluss an technologische Entwicklungen nicht zu verlieren, gleichzeitig ethische Grenzen zu setzen und das Bewusstsein von Mitarbeitenden für die Grenzen für die Anwendung von KI zu schärfen. Der Einsatz von KI ist zwar nicht neu, dennoch rückt durch den vermehrten Einsatz in Unternehmen die Frage nach Überwachung dieser Tools in den Fokus der Aufsichtsratsarbeit. Wie können Aufsichtsräte diese Chancen und Herausforderungen bewältigen? Wie können sie sicherstellen, dass die wichtigen Zukunftsthemen die notwendige Aufmerksamkeit erhalten? Wie kann sichergestellt werden, dass die KI-Implementierung transparent, sicher und im entsprechenden Rechtsrahmen verantwortungsvoll umgesetzt wird? Die nachfolgend vorgestellte Befragung zeigt, dass das Thema KI in der Aufsichtsratspraxis vielschichtig ist. Deutlich wird jedoch, dass Aufsichtsräte bestrebt sind, mehr Zeit für KI zu verwenden, ihre Kompetenzen zu vertiefen und die Akzeptanz in ihren Unternehmen zu fördern.
Inhalt
I. Globale Studie von Deloitte: Überwachung von KI im Aufsichtsrat
II. KI als Teil einer umfassenderen digitalen Transformation
III. Aufsichtsräte wollen mehr Zeit für KI investieren
IV. Die Einführung von KI wird als langfristiger Prozess gesehen
V. Verschiedene Wege zur KI-Kompetenz
VI. Verantwortung des Aufsichtsrats bei der KI-Überwachung
VII. Fazit: Aufsichtsräte sollten das Thema KI aktiv aufnehmen
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 2/2025.