Das Aufsichtsratsmandat

Der Druck der Quote wirkt

Prof. Dr. Anja Seng, Präsidentin, FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V., Berlin und Monika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V., Berlin

In den Vorstandsetagen steigt der Frauenanteil, jedoch stagniert er in den Aufsichtsräten

Seit August 2022 gilt das mit dem zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) eingeführte Mindestbeteiligungsgebot für Frauen in Vorständen der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Für die Privatwirtschaft ist die Zielrichtung eindeutig: Frauenfreie Vorstandsetagen sollen bald der Vergangenheit angehören.

Inhalt:

I.    Erste Wirkungen bereits vor Verabschiedung
II.   Ranking Mindestbeteiligungsgebot Vorstand
III.  Stillstand in den Aufsichtsräten
IV.   Wenig Fortschritte in den Ausschüssen der Aufsichtsräte
V.    Fazit: Nur gesetzlicher Druck führt zu Veränderung

Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 2/2023

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