AR-Büro

Das Sitzungsprotokoll

Prof. Dr. Peter Henning, Vorsitzender des Fachausschusses Aufsichtsratsbüro des AdAR; Gabriele Bornemann, Mitglied des Fachausschusses Aufsichtsratsbüro des AdAR

Das Protokoll einer Aufsichtsratssitzung kann sehr unterschiedlich erstellt und abgestimmt werden. In jedem Fall ist es eine wichtige Beweisurkunde. Anhand des Protokolls kann vermutet werden, dass der Verlauf einer Aufsichtsratsoder Ausschusssitzung sowie die gefassten Beschlüsse richtig wiedergegeben sind. Wichtig ist es, in Kenntnis der rechtlichen Vorgaben abzuwägen, was unbedingt im Protokoll festgehalten werden muss und was weggelassen werden darf. Auch wenn der jeweilige Sitzungsleiter das Protokoll verantwortet, sollten alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sehr genau darauf achten, dass das Protokoll die gestellten Anforderungen einhält.

Inhalt
I. Relevanz des Protokolls
II. Rechtliche Erfordernisse
III. Protokollführung
IV. Arten und Inhalt von Protokollen
V. Abstimmungs- und Genehmigungsprozess
VI. Fazit

Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 4/2023.

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