Von der Deutschen Bahn bis zu kommunalen Verkehrs- oder Entsorgungsbetrieben: Zur Wahrnehmung der Interessen und des staatlichen Einflusses in seinen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen nominiert und entsendet der Staat Beamte und Politiker/innen in Aufsichtsgremien. So werden auch nach der Bildung der neuen Bundesregierung sowie regelmäßig infolge von Kommunalwahlen viele Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der Amtsperiode der Aufsichtsräte politisch eine neue Besetzung erhalten. Diese politischen Vertreter tragen gesellschaftsrechtlich persönliche Verantwortung für das Wohl des Unternehmens, sind jedoch zugleich rechenschaftspflichtig gegenüber der sie entsendenden staatlichen Institution. Aus dieser Stellung zwischen staatlicher und unternehmerischer Verantwortlichkeit ergeben sich einige Besonderheiten für das Aufsichtsratsmitglied, die am Beispiel der Bundesbeteiligung beleuchtet werden sollen.
Inhalt
I. Der aktienrechtlich geprägte Aufsichtsrat
II. Auswahl, Nominierung und Bestellung
III. Der Aufsichtsrats im Organgefüge der GmbH
1. Einflussnahme auf den Aufsichtsrat
2. Zustimmungsvorbehalte
IV. Persönliches Mandat und staatliche Interessenwahrnehmung
1. Einbindung von Hilfs- oder Ersatzpersonen
2. Höchstpersönliche und weisungsfreie Mandatsausübung
3. Umgang mit Interessenkonflikten
4. Vertraulichkeit und Berichterstattung
V. Vergütung und D&O-Versicherung
VI. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 2/2025.