Das Aufsichtsratsmandat

Anforderungen an die Ausgestaltung der Qualifikationsmatrix nach C.1 DCGK

Hendrik Schmidt, Corporate Governance Center, DWS Investment GmbH

Mit der Mitte des letzten Jahres in Kraft getretenen Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist mit der Qualifikationsmatrix nach Empfehlung C.1 ein weiterer Mosaikstein definiert worden, der sich in das Bild der Arbeit und Zusammensetzung des Aufsichtsrats einfügt und die Transparenz entsprechend erhöht. In diesem Beitrag soll aus Sicht der Investoren – und damit aus Sicht des Empfängerhorizonts – erläutert werden, welche Funktionen eine solche Qualifikationsmatrix erfüllen soll, welche Anforderungen Investoren an dieses Element guter Corporate Governance stellen und wie Unternehmen diesen nachkommen können.

Inhalt

I.      Qualifikationsmatrix vervollständigt Dreiklang
II.     Funktionen einer Qualifikationsmatrix aus Investorensicht
III.    Anforderungen
IV.    Diffenzierende Darstellung
V.     Umsetzung
VI.    Fazit

Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 2/2023.

Zurück zur Übersicht