AR-Glossar

innere Ordnung (Aufsichtsrat)

Die innere Ordnung von Aufsichtsräten umschreibt einerseits den organisatorischen Aufbau des Aufsichtsrates und andererseits dessen Regeln für Verfahrens- und Entscheidungsabläufe. Ergänzend zu den wenigen gesetzlichen Vorschriften ist es insbesondere Aufgabe der Satzung und der Geschäftsordnung, die innere Ordnung präzise und effektiv festzulegen. Wichtige Elemente der gesetzlich vorgesehenen Binnenstruktur von Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft sind der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden, seine Stellvertreter sowie die Einrichtung von Ausschüssen. Wesentliche Verfahrensvorschriften finden sich in den §§ 108 ff. AktG bezüglich der Beschlussfassung sowie der Einberufung von und Teilnahmeberechtigung an Aufsichtsratssitzungen.