AR-Glossar

Beschluss / Beschlussfassung (Aufsichtsrat)

Gemäß § 108 Abs. 1 AktG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss. Darunter ist eine ausdrückliche Beschlussfassung des Kontrollgremiums zu verstehen. Einer rein stillschweigenden Zustimmung zu Vorstandshandlungen kommt aufgrund dessen keine rechtsverbindliche Wirkung zu.