Seit dem 1. August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Ab dem 2. Februar 2025 gilt nach Artikel 4 des AI Acts eine Verpflichtung für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz die dafür nötige Kompetenz sicherzustellen. Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen müssen demnach Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.
Ab dem 2. Februar 2025 gilt zudem das Verbot von KI-Systemen, die ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Verhaltenskodizes sollten ab dem 2. Mai 2025 vorliegen. Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Transparenzanforderungen genügen müssen, gelten ab dem 2. August 2025. Da hohe Bußgeldvorschriften folgen, ist es ratsam, dass sich Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen.
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb von der Universität zu Köln und Prof. Harald Eichsteller von der Hochschule der Medien in Stuttgart führen in einem digitalen Lunchtalk ein Gespräch zu KI und Aufsichtsrat und freuen sich auf Interaktion und Ihre Fragen.
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