Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt und Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim; Dr. Markus Spitz, Rechtsanwalt und Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte, Mannheim
Unternehmen stehen heute mehr denn je unter dem Druck wachsender Cyber-Bedrohungen. Angriffe auf die IT-Infrastruktur gehören zum Alltag. Ereignet sich ein IT-Sicherheitsvorfall, drohen bei unzureichenden Sicherheitsprozessen und -strukturen neben Betriebsstörungen auch rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen, die Geschäftsleitung und unter Umständen auch die Aufsichtsratsmitglieder persönlich.
Inhalt
I. Verschärfte Sicherheitsanforderungen
II. Umfangreiche gesetzliche Pflichten
III. Zuständigkeit Geschäftsleitung
IV. Haftungs- und Sanktionsrisiken
1. Für das Unternehmen
2. Für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
V. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 2/2026.