Dr. Marco Sustmann, Rechtsanwalt und Partner, Glade Michel Wirtz; Dr. Alexander Retsch, Rechtsanwalt und Partner, Glade Michel Wirtz
Mit dem EU Listing Act und den seit dem 5. Juni 2026 geltenden Neuregelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zur Ad-hoc-Publizität bei zeitlich gestreckten Vorgängen hat der europäische Gesetzgeber den Umgang mit Insiderinformationen grundlegend reformiert. Diese Neuregelungen sind auch für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen von Bedeutung.
Inhalt
I. Überblick über die Neuregelung für Zwischenschritte als Teil von zeitlich gestreckten Vorgängen
II. Relevanz für den Aufsichtsrat
1. Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats
2. Aufsichtsratszustimmung als Endereignis
III. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 3/2026.