Prof. Dr. Peter Henning, Board und Governance Advisor, Vorstand AdAR und Mitglied des DVFA Fachausschusses Governance und Stewardship; Dr. Vanda Rothacker, Senior ESG Strategin bei Union Investment und Mitglied des DVFA Fachausschusses Governance & Stewardship
Die DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals in Deutschland, ist noch nicht zufrieden mit der sogenannten „Qualifikationsmatrix“ für Aufsichtsräte, wie der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship in einem im September 2025 veröffentlichten Positionspapier ausführt. Mit Hilfe dieser Matrix legen börsennotierte Unternehmen dar, welche Qualifikationen die Mitglieder ihres Kontrollgremiums beisteuern. Für Investoren ist die Qualifikationsmatrix eine wichtige Informationsquelle, um die vorhandenen Kompetenzen zuverlässig bewerten zu können. Zwar bejaht die DVFA den Ansatz der Matrix, die aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abgeleitet ist, doch in der Praxis gibt es noch zu viele Unzulänglichkeiten. Der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship fordert daher eine qualitativ hochwertigere Umsetzung der DCGK-Empfehlung. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet den Status Quo und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Inhalt
I. Derzeitige Beobachtungen
II. Aufbau der Qualifikationsmatrix
III. Praktische Handlungsempfehlungen
1. Differenzierung
2. Abbildung von Erfüllungsgraden
3. Verknüpfung mit dem Lebenslauf
4. Ausweitung der Selbstauskunft
IV. Vorstandsmatrix
V. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 6/2025.