Öffentliche UN

Die neuen Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

Von Ministerialdirektor im BMF Stefan Ramge und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

Im Gespräch mit Herrn Ministerialdirektor im BMF Stefan Ramge. Herr Ministerialdirektor Stefan Ramge ist seit Mitte 2018 Leiter der Abteilung VIII im BMF und damit für Beteiligungen, Bundesimmobilien und Privatisierungen zuständig. Die Vermögensabteilung hat unter seiner Leitung unter anderem die Neufassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes erstellt, die mit Beschluss des Bundeskabinetts am 16. September 2020 in Kraft getreten sind. Zu diesen Grundsätzen gehören der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes und die dazugehörigen Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. In den neuen Grundsätzen wird die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der >Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung herausgestellt. Weiterhin wurden die Grundsätze, insbesondere der PCGK, nicht nur an die seit 2009 geänderte Rechtslage, sondern auch deutlicher als bisher an der im Beteiligungsportfolio des Bundes vorherrschenden Rechtsform der GmbH ausgerichtet. Dennoch wurden die Grundsätze damit nicht allein auf den Anwendungsbereich der Rechtsform der GmbH beschränkt. So sind Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft ebenso erfasst, wie Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts oder einer Stiftung. Die inhaltlich nachgeschärften Grundsätze lösen die bisher geltenden Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung und damit auch den bisherigen PCGK aus dem Jahre 2009 ab. Das Gespräch mit Herrn Ministerialdirektor Stefan Ramge für die BOARD führt Herr WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 6/2020.

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