Pressemitteilung

Aufsichtsratsvereinigungen empfehlen Abgleich von Soll- und Ist-Profilen

Konkret empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Entwicklung eines detaillierten Kompetenzprofils des Aufsichtsrats und einen regelmäßigen Vergleich der Soll- und der Ist-Profile der Aufsichtsräte auf Basis einer langfristigen Nachfolgeplanung. Dabei sollen Kandidaten in einem wettbewerblichen Prozess anhand von Anforderungsprofilen ausgewählt und mit einer daran orientierten Begründung der Hauptversammlung vorgeschlagen werden. Auch für die Wiederwahl von Aufsichtsräten empfehlen die Aufsichtsratsvereinigungen eine Begründung – sofern die vom Unternehmen festzulegende Regelgrenze der Zugehörigkeit oder die festgelegte Altersgrenze überschritten wird.

Die Aktionäre sollen grundsätzlich dauerhaft und transparent auf der Website der Unternehmen über den Besetzungsprozess, die Anforderungsprofile und Aufsichtsratsprofile informiert werden.

Darüber hinaus empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Einführung von „Staggered Boards“: Dieser regelbasierte Erneuerungsprozess erleichtert eine evolutorische Entwicklung von Aufsichtsgremien. Gleichzeitig vermeiden Aufsichtsräte mit einem „Staggered Board“, dass eine komplette Neuwahl des gesamten Gremiums die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit gefährdet. Nicht zuletzt schlagen die Aufsichtsratsvereinigungen regelmäßige Fortbildungsprogramme für die Aufsichtsräte vor.

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