Vorstand

Aufsichtsrat und Kapitalmarkt: Warum gute Überwachung nicht an der Sitzungstür endet

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), Düsseldorf

Der Aufsichtsrat ist dem Wohl der Gesellschaft verpflichtet. Seine Aufgabe ist nach § 111 AktG klar nach innen gerichtet: Überwachung, Kontrolle, Begleitung. Doch bei börsennotierten Unternehmen genügt eine rein binnenorientierte Sichtweise schon lange nicht mehr. Wer den Vorstand wirksam überwachen will, muss auch verstehen, wie das Unternehmen am Kapitalmarkt wahrgenommen wird, welche Erwartungen Investoren und Analysten formulieren und ob zentrale Entscheidungen, wie etwa zur Vorstandsvergütung, zur Dividende oder zur Kommunikation auf Akzeptanz stoßen. Gute Aufsicht verlangt heute deshalb auch Kapitalmarktsensibilität.

Inhalt

I. Innenperspektive darf nicht zur Außenblindheit führen

II. Erwartungen erkennen, bevor sie zur Belastung werden

III. Vorstandsvergütung braucht nicht nur Logik

IV. Dividende ist mehr als nur eine Ausschüttung

V. Ad-hoc, Zielverfehlung und Kursrelevanz: Consensus im Zentrum

VI. Investor Relations gehört auf die AR-Agenda

VII. Der AR-Vorsitzende muss gesprächsfähig sein

VIII. Fazit

Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 2/2026.

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