Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), Düsseldorf
Der Aufsichtsrat ist dem Wohl der Gesellschaft verpflichtet. Seine Aufgabe ist nach § 111 AktG klar nach innen gerichtet: Überwachung, Kontrolle, Begleitung. Doch bei börsennotierten Unternehmen genügt eine rein binnenorientierte Sichtweise schon lange nicht mehr. Wer den Vorstand wirksam überwachen will, muss auch verstehen, wie das Unternehmen am Kapitalmarkt wahrgenommen wird, welche Erwartungen Investoren und Analysten formulieren und ob zentrale Entscheidungen, wie etwa zur Vorstandsvergütung, zur Dividende oder zur Kommunikation auf Akzeptanz stoßen. Gute Aufsicht verlangt heute deshalb auch Kapitalmarktsensibilität.
Inhalt
I. Innenperspektive darf nicht zur Außenblindheit führen
II. Erwartungen erkennen, bevor sie zur Belastung werden
III. Vorstandsvergütung braucht nicht nur Logik
IV. Dividende ist mehr als nur eine Ausschüttung
V. Ad-hoc, Zielverfehlung und Kursrelevanz: Consensus im Zentrum
VI. Investor Relations gehört auf die AR-Agenda
VII. Der AR-Vorsitzende muss gesprächsfähig sein
VIII. Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 2/2026.