Uwe Herre, Geschäftsführer Randstad Financial Services GmbH; Prof. Dr. Anja Hucke, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität Rostock; WP StB Volker Specht, Partner KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere die generative KI, hat einen signifikanten Einfluss auf die Wirtschaft und birgt erhebliche Chancen sowie Risiken, mit denen sich sowohl die Unternehmensleitung als auch der Aufsichtsrat (AR) auseinandersetzen müssen. KI wird ein enormes Potenzial zugeschrieben, um bestehende oder neue Geschäftsmodelle (fort-) zu entwickeln, unternehmensinterne Prozesse und Systeme zu optimieren und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Im nachfolgenden Beitrag beschäftigt sich der AKEIÜ 1 mit KI als Überwachungsgegenstand und Werkzeug für den Aufsichtsrat und unterbreitet diesem Handlungsempfehlungen für diese außerordentlich dynamische Thematik.
Inhalt
I. Motivation und Zielsetzung
II. KI als Überwachungs- und Beratungsgegenstand des Aufsichtsrats
1. Strategische Zielsetzung und operativer Einsatz
2. Organisatorische Verankerung
3. Corporate Governance
4. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
5. Cybersecurity
6. Kontinuierliche Bewertung der Innovations- und Lernfähigkeit
7. Ethik und gesellschaftliche Verantwortung
III. Nutzung von KI für Zwecke des Aufsichtsrats
1. Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung durch das Unternehmen
2. Nutzung von KI durch das Aufsichtsratsmitglied
IV. Zusammenfassung und Fazit
Den vollständigen Artikel finden Sie im Archiv der BOARD 1/2026.