Pressemitteilung

AdAR, ArMiD und FEA veröffentlichen Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung

  • Praxisleitfaden unterstützt Aufsichtsräte, neue Kodexanforderungen zu erfüllen
  • Systematische Besetzungsprozesse auf Basis klarer Kompetenzprofile
  • Wahlvorschläge gegenüber der Hauptversammlung begründen
  • Wiederwahl soll bei Überschreiten der Regelgrenze begründet werden

Köln/Düsseldorf/Frankfurt, 19.06.2017.

Die drei Aufsichtsratsvereinigungen Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (ADAR), Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) und die Financial Experts Association e.V. (FEA) haben heute einen Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung veröffentlicht. Die Aufsichtsratsvereinigungen halten einheitliche, systematische Qualitätsstandards für transparente Besetzungsprozesse von Aufsichtsräten für dringend geboten. Grundlage soll eine langfristige Nachfolgeplanung sein.

Mit dem Positionspapier operationalisieren AdAR, ArMiD und FEA die Vorgaben der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Die Regierungskommission hatte mit ihren Vorschlägen zu Kodexänderungen 2017 die Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4 DCGK deutlich weiter-entwickelt. Dies betrifft sowohl die Professionalisierung der Besetzungsprozesse als auch die Transparenz gegenüber den Aktionären der Gesellschaft. Die drei Vereinigungen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.

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