Das Aufsichtsratsmandat

Aufsichtsrat - Allein zu Haus

Peter Dietlmaier, Founding Partner CCounselors, Düsseldorf und Dominique Reber, Partner CCounselors, Düsseldorf sowie Partner und Mitinhaber Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten, Zürich, Schweiz

Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist im DCGK klar beschrieben. Es gibt 7 Grundsätze und 12 Empfehlungen. So heißt es in Grundsatz 13: „Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung.“ Und in Grundsatz 16 wird ausgeführt: „Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat jedoch seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird.“ Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben greift der Aufsichtsrat in der Regel auf die Ressourcen des Unternehmens zu. Das gilt vor allem für Legal & Compliance, Kommunikation und organisatorische Themen. Aber was passiert, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr vertrauensvoll ist, sich das Unternehmen in einer Situation befindet, in der es zwischen Aufsichtsrat und Vorstand zu Interessenkonflikten kommen kann? Nicht selten stellt der Aufsichtsrat dann schnell fest, dass er alleine ist, kein Budget für externe Unterstützung hat, für alles und jeden den Vorstand fragen muss. Hierauf vorbereitet zu sein, gehört zur Good Corporate Governance, auch wenn der Kodex hierzu nichts sagt.

Inhalt

I.     Nicht immer vertrauensvoll
II.    Anspruch auf fachlich richtigen, loyalen Rat
III.   Fehlende Ressourcen als Herausforderung
IV.    Vorbereitet sein
V.     Fazit

Den vollständigen Beitrag lesen Sie bitte im Archiv der BOARD 5/2023.

 

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