Das Aufsichtsratsmandat

Cybersicherheit und Regulation – Der Aufsichtsrat und seine Pflichten

Klaus Brisch, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln und Marco Müller-ter Jung, LL.M., Fachanwalt IT-Recht, Partner, Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Cyberkriminalität nimmt weiter zu. Der Branchenverband bitkom informiert, dass der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023 durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten sowie durch Industriespionage und Sabotage ein Schaden über 206 Milliarden Euro entstanden ist. Aus dem Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur IT-Sicherheit in Deutschland 20231 geht hervor, dass – täglich – 250.000 neue Schadsoftware-Varianten, 21.000 infizierte Systeme und etwa 70 neue Schwachstellen in Softwareprodukten entdeckt werden. Anders gewendet: Unternehmen, die den Schaden nicht kennen, haben ihn möglicherweise noch nicht registriert. Diese (Un-)Sicherheitslage veranlasst den nationalen und europäischen Gesetzgeber, bestehende Regulation weiterzuentwickeln und eine Anzahl neuer Gesetze zu implementieren.

Inhalt

I.  Gesetze und Gesetzesinitiativen zur Cybersicherheit

    1. IT-Sicherheitsgesetz und BSI-Gesetz
    2. Regulation des Finanzsektors
    3. NIS-2 Richtlinie
    4. Cyber Resilience Act

II.    Cybersicherheit – Zentrales Thema für den Aufsichtsrat

    1.  Schadensrisiko bei mangelnder Information
    2.  Zunehmende Regulation – steigende Informationspflicht gegen über dem Aufsichtsrat

III.    Grenzen der Delegation für Cybersicherheit

    1.  Cybersicherheit und Verantwortung des Aufsichtsrats
    2.  Cyberkompetenz des Aufsichtsrats
    3.  Cyber-Beratungsinstanz für den Aufsichtsrat

IV.    Fazit

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Archiv der BOARD 1/2024.

 

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