AR-Glossar

Enforcement

Enforcement ist der Begriff für die Durchsetzung von Rechnungslegungsnormen im Rahmen von Prüfungen von Unternehmensabschlüssen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und bezeichnet hierbei sowohl die Überwachung von Jahres- und Konzernabschlüssen als auch Halbjahresfinanzberichten. Das Enforcement-Verfahren ist in den §§ 342b ff HGB geregelt und grundsätzlich zweistufig ausgestaltet: Neben der privatrechtlich organisierten DPR ist auch die mit hoheitlichen Mitteln ausgestattete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt. Das Enforcement soll im Interesse des Kapitalmarktes zur Tansparenz und Qualität der Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen beitragen.