Dr. Maximilian Friedrich, LL.M. - Lehrstuhl Prof. Dauner-Lieb, Universität zu Köln
Abfindung
Inhaltsverzeichnis
Als Abfindung werden (häufig unpräzise) alle Leistungen bezeichnet, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrages an das Vorstandsmitglied gewährt werden. Vielfach sind Regelungen zur Abfindung schon im Anstellungsvertrag enthalten. Die Komplexität der
Vorstandsvergütung lässt aber das Aushandeln der richtigen Abfindung zu einer wirtschaftlich und rechtlich schwierigen Herausforderung für den Aufsichtsrat werden.
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